15/06/2026 0 Kommentare
Kreissynode An der Ruhr beschließt Haushaltskonsolidierung
Kreissynode An der Ruhr beschließt Haushaltskonsolidierung
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Kreissynode An der Ruhr beschließt Haushaltskonsolidierung
Einsparungen in Kirchenkreis-Einrichtungen und Referaten / Zukunftsprozess: Arbeit in „Wirkstätten“
Mit wegweisenden Beschlüssen befasste sich die Synode des Kirchenkreises An der Ruhr bei ihrer Tagung im Haus der Ev. Kirche. Auf der Tagesordnung standen ein Beschluss zum Strukturprozess „Altes hinterfragen, Neues wagen“ sowie deutliche Einsparvorschläge im Rahmen der Haushaltskonsolidierung.
Um das strukturelle Haushaltsdefizit des Kirchenkreises An der Ruhr auszugleichen, berieten die Mülheimer Synodalen über Einsparvorschläge in Höhe von insgesamt rund 400.000 Euro im kreiskirchlichen Haushalt.
Im Rahmen der intensiv geführten Diskussion wurden nicht nur Argumente ausgetauscht, sondern auch einige Änderungsanträge eingebracht und beraten.
Bei jedem Beschluss zur Haushaltskonsolidierung standen die Synodalen vor der Alternative, entweder die vorgeschlagene Einsparung umzusetzen oder die Umlage der Gemeinden an den Kirchenkreis um die jeweilige Summe zu erhöhen.
Beschlossen wurden folgende Einsparungen:
- Krankenhausseelsorge: Künftig soll die Seelsorge in beiden Krankenhäusern der Stadt durch eine Krankenhausseelsorgerin koordiniert werden. Die aktuell bestehende halbe Pfarrstelle im St. Marienhospital wird nach Ruhestand nicht nachbesetzt.
- Ladenkirche: Die Ladenkirche wird zum Januar 2028 geschlossen. – Es sei denn, es kann bis Jahresende 2026 ein alternatives Finanzierungskonzept erarbeitet werden.
- Familienbildung (FBS): Der Kirchenkreis reduziert seinen Trägeranteil um 58 Prozent. Bis dahin soll in einem ggfs. extern begleiteten Prozess erarbeitet werden, wie die Einsparungen in der FBS umgesetzt werden.
- Beratungsstelle: Die Evangelische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen wird an die Diakonisches Werk Mülheim an der Ruhr gGmbH überführt.
- Das kreiskirchliche Pfingstfest „beGeistert“ (Kreiskirchentag) wird nicht mehr gefeiert werden.
Nicht beschlossen / in geänderter Form beschlossen wurden folgende Maßnahmen:
- Flüchtlingsreferat: Zwei befristete Verträge in der Beratung werden nun doch verlängert.
- Öffentlichkeitsreferat: Die vorgeschlagene Stellenkürzung von 100 auf 75% Stellenanteil soll durch einen Kooperationsvorschlag der Nachbarkirchenkreise Essen und Oberhausen aufgefangen werden. Die vorgeschlagene Einsparsumme wird damit gedrittelt und der Stellenumfang wird nicht reduziert.
Parallel zur Haushaltskonsolidierung ist der Kirchenkreis An der Ruhr den Strukturprozess „Altes hinterfragen, Neues wagen“ eingegangen. Als Ziel des Prozesses hat die Arbeitsgruppe formuliert: Die evangelische Kirche in Mülheim soll einladend, profiliert und relevant auftreten. Insbesondere Menschen mit loser Kirchenbindung sollen stärker angesprochen werden.
„Wichtig ist uns, wieder eine stärkere Kirchenbindung herzustellen. Aktuell gibt es nach der Konfirmation oft leider einen Kontaktabbruch“, stellte Timo Redlich, Mitglied der Arbeitsgruppe, am Rande der Synode fest.
Auf der Synodaltagung stellten die Mitglieder der Projektgruppe, neben Timo Redlich sind das Martina Stickan-Verfürth, Dr. Heinz-Jürgen Joppien, Bärbel Hildebrand, Volker Rohse sowie Superintendent Manz (zur Arbeitsgruppe gehörte ursprünglich auch die krankheitsbedingt abwesende Assessorin Gundula Zühlke) ihre Vision für eine zukünftige Kirche vor. – Eine gute Wahrnehmbarkeit, Relevanz für die Menschen und ein deutlich empfundener Mehrwert für das Dabei-Sein waren zentrale Elemente der entwickelten Vision.
Die konkrete Weiterarbeit im Zukunftsprozess sollen arbeitsbereichsübergreifende „Wirkstätten“ sein, die sich zum Beispiel mit den Themen Gottesdienst, Ehrenamt und Einladung kirchenferner Menschen bzw. neue Projekte befassen. Schließlich stimmten die Synodalen dem Beschlussvorschlag mit der zentralen Element der Wirkstätten zu.
Stichwort: Synode Die Kreissynode tagt mindestens einmal, oft zweimal im Jahr und ist das höchste Entscheidungsgremium, das „Parlament", eines jeden Kirchenkreises. Zu den Synodalen zählen alle Pfarrerinnen und Pfarrer, sowie weitere gewählte Mitglieder aus den Gemeindepresbyterien (von den Gemeindegliedern gewählte Leitungsgremien). Die Synodalen entscheiden unter anderem über kreiskirchliche Finanzen, erarbeiten auch gemeinsame theologische und sozialethische Stellungnahmen und können Anträge an die Landessynode stellen. Die Synode verhandelt öffentlich. Zum Evangelischen Kirchenkreis An der Ruhr zählen rund 35.000 Gemeindeglieder (zum Vergleich: Januar 2016: 48.000, Januar 2020: 43.000). Die Kreissynode An der Ruhr zählt 46 Abgeordnete.
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